Fragen Sie die Experten: So schaffen Sie Schatten und Atmosphäre in Ihrem Garten
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Frage: Wir haben vor kurzem ein empfohlenes Bauunternehmen für eine größere Hausrenovierung beauftragt. Ein Subunternehmer hat einen Teil unserer Elektroarbeiten erledigt und dabei unseren Bodenbelag beschädigt. Wer ist dafür verantwortlich, das zu klären?
Verbraucherexpertin Teena Lyons sagt: Wenn Sie mit einem Haupthändler zusammengearbeitet haben, liegt es an ihm, alle Mängel beheben zu lassen, unabhängig davon, ob er die Arbeit ausgeführt oder an einen Dritten vergeben hat. Sprechen Sie das Problem mit Ihrem Bauunternehmen an und wenn Sie es zunächst telefonisch angehen, schreiben Sie es an, es sei denn, es wird in den nächsten Tagen zu Besuch sein. Es kann hilfreich sein, Fotos als Beweismittel zu machen und vollständige Notizen über das Geschehene zu machen, vorzugsweise mit Datum und Uhrzeit. Der Händler ist dafür verantwortlich, seine oder ihre Arbeit mit „angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis“ zu erledigen, und Sie haben Anspruch darauf Bitten Sie sie oder ihren Subunternehmer, das Problem zu beheben oder anderweitig eine Art Rückerstattung oder Entschädigung anzubieten. Vereinbaren Sie eine Frist für die Festsetzung und machen Sie deutlich, dass Sie eine andere Person veranlassen, dies zu tun und die Kosten von ihnen zurückzufordern, wenn sie diese Frist versäumt.
MaskotGetty Images
Abhängig von der Schwere des Schadens können Sie beispielsweise fünf Prozent der Kosten zusätzlich zu den Reparaturen verlangen, um die entstandenen Probleme zu entschädigen. Sie müssen nicht zustimmen, aber es lohnt sich zu fragen. Es ist nichts falsch daran, einen Subunternehmer zu beauftragen, aber es ist wichtig zu erkennen, dass das Geld im Wesentlichen beim Bauherrn endet, den Sie haben
direkt umgehen.
Von: Haus Schöne Zeitschrift
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